Sanierung

Zertifizierter Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzbelastungen (TÜV)

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Handlungsempfehlung für die Sanierung von mit Schimmelpilzen befallenen Innenräumen

Herausgegeben vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg

Zusammenfassung:


Erfassung der Belastungssituation:

Gefährdungseinschätzung für den Sanierer

Anhand folgender Kriterien kann die Höhe der Belastung des Sanierers mit Schimmelpilzen orientierend abgeschätzt werden:

  • Größe und Tiefe des Schimmelpilzbefalls
  • voraussichtliche Staub- bzw. Aerosolentwicklung bei den Sanierungsarbeiten(z. B. bei großflächigen Putzentfernungen)
  • Art des Staubes (z.B. Feinstaub, Grobstaub) bzw. Aerosol
  • Raumgröße (Staub- bzw. Aerosolbelastung wird z.B. bei Abschottungsmaßnahmen verhältnismäßig größer)
  • Möglichkeiten der technischen Staub- bzw. Aerosolreduzierung (z. B. Absaugung, Zuluft)
  • voraussichtliche Dauer der Tätigkeit
  • Ausmaß der Kontamination mit mikrobiell kontaminiertem Wasser

Bei großen Schäden ist es ratsam, vor der Sanierung die den Befall verursachende Schimmelpilzart zu bestimmen, da einige Schimmelpilze aufgrund ihrer Wirkung in der Literatur als besondersproblematisch eingeschätzt werden, wie z.B.:

Aspergillus fumigatus aufgrund seiner infektiösen Wirkung

Aspergillus flavus und Stachybotrys chartarum aufgrund ihrer toxischen Wirkung

Gefährdungseinschätzung für die/den Gebäudenutzer im Rahmen der Sanierung


Neben der Gefährdung des Sanierers ist die Gefährdung der Nutzer und die Vermeidung einer Kontamination des Objektes und der Umwelt im Rahmen der Sanierung zu beachten, wobei zu bedenken ist, dass neben der mikrobiologischen Belastung durch Schimmelpilze und möglicherweise durch Bakterien, gegebenenfalls bei Anwendung von Desinfektionsmitteln oder anderen Chemikalien auch eine Belastung gegenüber chemischen Schadstoffen vorliegen kann. Einschätzkriterien sind hierbei insbesondere Gesundheitszustand der Nutzer (z. B. Bewohner eines Altenheims oder Mitarbeiter eines Büros, Asthmatiker o. a.)

Ausmaß der Gefahr der Verbreitung von mikrobiologischen und gegebenenfalls chemischen Schadstoffen im Objekt (z. B. offener Treppenaufgang zwischen mehreren Etagen eines Einfamilienhauses oder abgetrennte Wohnung)

Reinigungsmöglichkeit der Gegenstände im Objekt

Aus den einzelnen Gefährdungen ergibt sich die Gesamtgefährdung, aus der sich die erforderlichen Schutzmaßnahmen und gegebenenfalls Übergangsmaßnahmen ableiten lassen. Bei den Schutzmaßnahmen ist zu unterscheiden zwischen den Maßnahmen, die aus Sicht des Arbeitsschutzes und/oder aus der Sicht des Nutzerschutzes erfolgen.

Gefährdung durch eingesetzte Chemikalien


Die Angaben zur Gefährdung durch folgende Substanzen beziehen sich auf die konzentrierte Ausgangschemikalie. Zur Anwendung kommt für gewöhnlich die verdünnte Lösung dieser Chemikalie. Bei ihrer Anwendung sind neben den Arbeitsschutzaspekten auch bauchemische und –technische Aspekte zu beachten. Für gewöhnlich sollten diese Chemikalien nur in beschränktem Umfang unter geeigneten Voraussetzungen angewandt werden. Eine intensive Raumlüftung ist bei der Anwendung dieser Chemikalien erforderlich.

Chlorbleichlauge:
(Natriumhypochlorit, Natronbleichlauge, unterchlorigsaures Natrium) bzw. Chlorkalk, die bei der Sanierung eingesetzt werden können, wirken stark ätzend auf Haut, Augen und Schleimhäute und haben eine toxische Wirkung.Durch die Verwendung von Chlorbleichlauge können Korrosionsschäden an Metallen und Veränderungen an organischen Stoffen ausgelöst werden. Es muss daher sorgfältig geprüft werden, ob die zu desinfizierenden Materialien für eine Behandlung mit Chlorbleichlauge geeignet sind.

Wasserstoffsuperoxid:
Wasserstoffsuperoxid wird meist in Konzentrationen unter 20% eingesetzt. In diesen Konzentrationen wirkt es reizend (ätzend) auf Augen und Haut und ist brandfördernd. Konzentrationen von 20 – 60% (Diwasserstoffsuperoxid, Perdrogen 30% H2O2, Perhydrol 30% H2O2, Albone, Hioxyl, Inhibine, Oxydol, Perone, Peroxan, Superoxol) wirken ebenfalls ätzend auf Haut und Schleimhäute. Dämpfe reizen die Schleimhäute der Atemwege und die Bindehaut. Wasserstoffperoxid > 60% H2O2-stabilisiert, wirkt ätzend auf die Haut und zerstörend auf das Auge, Dämpfe wirken reizend auf die Atemwege. Durch die Verwendung von Wasserstoffsuperoxid können Korrosionsschäden an Metallen ausgelöst werden. Dies gilt auch für Bewehrungen von Betonbauteilen etc. Es muss daher sorgfältig geprüft werden, ob die zu desinfizierenden Materialien für eine Behandlung mit Wasserstoffsuperoxid geeignet sind.

Ethanol und Isopropanol 70 - 80 %:
Ethanol und Isopropanol sind leichtentzündlich und leichtflüchtig. Aufgrund der gegebenen Brand- und Explosionsgefahr sollten diese Verbindungen nur zur Desinfektion kleiner Flächen benutzt werden. Ansonsten ist eine Ex-Ausrüstung der Elektroinstallationen notwendig. Die Dämpfe insbesondere von Isopropanol können reizend z.B. auf die Augenbindehaut wirken.

Spezielle Verfahren:
Mitunter werden auch Ozon, Peroxide usw. zur Desinfektion genutzt. Bei der Anwendung dieser Verbindungen sind spezielle Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Vor der Anwendung von Desinfektionsmitteln muss sich der Anwender über die Gefahren, die von diesen Mitteln ausgehen, informieren, entsprechende Sicherheitsdatenblätter einsehen (beim Hersteller anfordern, bzw. in der GISBAU-Datenbank einsehen) und eine entsprechende Betriebsanweisung erstellen. Die Einsatzgrenzen (Art, Material, und Größe der behandelten Fläche, eingesetzte Menge) der Desinfektionsverfahren sind einzelfallbezogen im interdisziplinären Dialog abzuklären.

Arbeitsschutzmaßnahmen:


Bei der Sanierung von mit Schimmelpilzen belasteten Innenräumen sind sowohl die biologischen als auch die chemischen Belastungen bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen zu beachten.

Arbeitsschutzmaßnahmen bezüglich der biologischen Gefährdung

Technische und bauliche Maßnahmen

Anwendung staubarmer Arbeitstechniken

Verwendung von Maschinen und Geräten mit integrierter Staubabsaugung, z.B. Putzfräse mit Absaugung

Verwendung von Sprühextraktionsverfahren anstatt klassischer Verfahren wie Abschlagen oder Stemmen

Minimierung der Staubentwicklung durch Befeuchten3 oder durch Bindemittel z.B. zum Ablösen von Tapeten

Abdecken bzw. Abkleben schimmelpilzbefallener Materialien

evtl. technische Belüftung bei Arbeit mit Chemikalien oder mit hoher Staubbelastung, um Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) einzuhalten bzw. die Staubexposition zu minimieren.

Organisatorische Maßnahmen

Vermeidung der Kontamination unbelasteter Bereiche, durch z.B. Befeuchten.Diese Maßnahme empfiehlt sich nur, wenn nur kurze Zeit gearbeitet wird, da es bei Langzeitbefeuchtung eher zu Schimmelpilzvermehrung kommt

Räumen des näheren Schadensumfeldes und gründliche Reinigung nach der Sanierung

Abdecken von Mobiliar, Wänden und Böden (insbesondere Teppichböden)

Staubdichte Abtrennung des Schadensbereiches

staubarme Reinigung des Arbeitsbereiches mit Industriesauger der Staubklasse H;

glatte Flächen zur Feinreinigung feucht abwischen

Waschgelegenheiten sind zur Verfügung zu stellen

Händewaschen vor Pausen und nach Beendigung der Tätigkeit

Hautreinigungsmittel sowie ggf. Hautschutz- und Hautpflegemittel müssen zur Verfügung gestellt werden. Bei Exposition gegen Abwasser Händedesinfektion mit gegen Viren wirksamem Mittel

Aufbewahrung sowie Einnahme von Lebensmitteln und Getränken außerhalb des Sanierungsbereiches

Einnahme der Mahlzeiten nicht in verschmutzter Arbeitskleidung

vom Arbeitsplatz getrennte Umkleidemöglichkeit, Straßenkleidung ist getrennt von Arbeitskleidung und persönlicher Schutzausrüstung aufzubewahren

Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung sind regelmäßig und bei Bedarf zu reinigen oder zu wechseln

Sammeln und Entsorgen der mit Schimmelpilzen befallenen Materialien in geeigneten staubdichten Behältnissen, z.B. big bags

Erstellung von Betriebsanweisungen

Unterweisung der Arbeitnehmer

Persönliche Schutzausrüstung

Schutzkleidung: Einwegschutzanzug mit Kapuze Kat. III, Typ 5, bei massivem Abwasserkontakt wasserdichte Schutzkleidung bzw. Einwegschutzkleidung, die gegen Mikroorganismen dicht ist

Handschutz: abgestimmt auf die mechanischen, chemischen und biologischen Belastungen. Bei Feuchtarbeiten sind flüssigkeitsdichte Handschuhe einzusetzen.

Handschuhe aus Leder/Textil-Kombinationen sowie medizinische Einmalhandschuhe sind ungeeignet. Im Allgemeinen empfiehlt es sich Handschuhe aus Nitril- bzw. Butylkautschuk zu verwenden.

Augenschutz: bei der Gefahr von Spritzwasserbildung, Arbeiten über Kopf mit Staubentwicklung etc. ist mindestens eine Korbbrille zu verwenden. Der Augenschutzkann auch durch das Tragen einer Vollmaske gewährleistet sein.

Atemschutz: abhängig von der Gefährdungsklasse sind mindestens die empfohlenen Masken einzusetzen. Die Filter der Atemschutzmasken sind mindestens arbeitstäglich zu wechseln.

Es ist ein der Baustelle entsprechendes Sicherheitsschuhwerk einzusetzen. Dieses muss zusätzlich abwaschbar sein.

Die konkret anzuwendenden Schutzmaßnahmen sind entsprechend der Gefährdungsklasse auszuwählen Bei der Gefährdungsbeurteilung ist auch die Art der vorliegenden Schimmelpilze zu beachten. Bei Schimmelpilzarten, denen eine besondere gesundheitliche Bedeutung zugeordnet wird (z.B. Aspergillus fumigatus, Aspergillus flavus, Stachybotrys chartarum), sind besondere Schutzmaßnahmen einzuhalten.

Allgemeine Schutzmaßnahmen

Neben dem Arbeitsschutz kommt dem Schutz des Gebäudenutzers im Rahmen der Sanierung eine große Bedeutung zu. Folgende Punkte sind dabei zu beachten:

Anwendung von Arbeitstechniken, bei denen die Freisetzung von Staub bzw. Aerosolen und damit auch von Schimmelpilzsporen und gegebenenfalls von anderen Mikroorganismen möglichst gering ist

Vermeidung der Ausbreitung von Schimmelpilzsporen und gegebenenfalls von anderen Mikroorganismen (Verschleppung)

Vermeidung der Belastung mit Schimmelpilzsporen und gegebenenfalls mit anderen Mikroorganismen von Menschen, die nicht direkt die Sanierung durchführenVermeidung der Übertragung von Schimmelpilzsporen und gegebenenfalls von anderen Mikroorganismen auf Lebensmittel und schwer zu reinigende Gegenstände. Bei Anwendung von Desinfektionsmitteln oder anderen Chemikalien ist zu überprüfen, inwieweit durch sie eine Schädigung der Bausubstanz verursacht werden kann. Es ist zu vermeiden, dass sich die eingesetzten Chemikalien bzw. ihre Zersetzungsprodukte unkontrolliert im Gebäude verbreiten und gegebenenfalls zu einer Gefährdung in einiger Entfernung vom Ort der Sanierung führen.

Sanierung und Beseitigung der schimmelbefallenen Teile:


Vorbereitung der Arbeiten

Bei massiven Schimmelpilzschäden ist die Ursachenermittlung des Schimmelpilzbefalls und die Gefährdungsbeurteilung durch Sachverständige, die Sanierung und die Abnahme des Bauwerks durch entsprechende Fachfirmen durchzuführen, wobei der Sachverstand plausibel zu belegen ist. Liegt ein aktueller massiver Wasserschaden vor, sollte möglichst sofort mit der Schadensbehebung und der Trocknung begonnen werden.

Kann z. B. aus versicherungstechnischen oder sonstigen technischen und rechtlichen Gründen oder wegen noch durchzuführenden Maßnahmen zur Schadensermittlung und zur Erstellung eines Sanierungskonzeptes nicht sofort nach Bekanntwerden des Schadens mit der Trocknung und Sanierung begonnen werden, ist abzusichern, dass es nicht zu einer Gefährdung der Raumnutzer oder zu einer Ausbreitung der Schimmelpilze kommt. Dies können je nach Art und Schwere des Schadens u. a. folgende Maßnahmen sein:

wenn möglich Ablüften der Feuchte nach außen, wobei darauf zu achten ist, dass das übrige Objekt durch das Lüften nicht mit Schimmelpilzsporen belastet wird

betroffene Räume möglichst vollständig ausräumen. So ist es z. B. bei einem überfluteten Keller sinnvoll, vor der Durchführung der Sanierung zuerst sämtliches, nicht fest eingebautes Material, das verschimmeln könnte, aus den entsprechendenRäumen zu entfernen. Dies gilt insbesondere für Gegenstände aus Holz, Papier, Textilien wie Polstermöbel, Teppiche, Tapeten etc.

stark mit Schimmelpilzen befallene Räume nicht mehr benutzen

den Bereich des Befalls räumlich abtrennen (staub- und luftdicht einhausen). Ist dies nicht möglich, befallene Flächen mit Folie staub- und luftdicht abdecken.

Hinweis: Bei sämtlichen Abbruch-, Reinigungs- und Transportmaßnahmen muss alles getan werden, um die Aufwirbelung von Sporen und sonstigen Pilzbestandteilen zu vermeiden. Das heißt, keinesfalls Stäube produzieren - zum Schutz der Mitarbeiter und der Bewohner! Auch von abgetöteten Schimmelpilzen können allergische oder reizende Wirkungen ausgehen.

Beseitigung der Ursache des Befalls:


Eine Sanierung sollte stets mit der Beseitigung der Ursachen des Schimmelpilzbefalls beginnen.

Es müssen die Ursachen für die Feuchtigkeit an dem betroffenen Bauteil erkannt und behoben werden. Das Vermeiden von feuchten Materialien in der Wohnung ist die wirkungsvollste Methode bei der Bekämpfung von Schimmelschäden.

Baumängel bzw. -schäden und die Ursachen für Schäden durch Wasser aus dem Erdreich, der Wasserinstallation bzw. dem Abwassernetz sowie durch Regen und Hochwasser sind zu beheben.

Für den Fall, dass bauseitige Schwachstellen und Nutzungsverhalten für den Schimmelpilzbefall verantwortlich sind, sollen die Ursachen für Feuchteschäden aufgezeigt werden und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung vorgestellt werden. Aufgrund der Vielschichtigkeit der Schadensursachen, des unterschiedlichen Schadenumfangs und der unterschiedlichen Gefährdungsmöglichkeiten ist es schwierig, für alle denkbaren Fälle geeignete Empfehlungen zu geben. Daher können hier nur für die relevantesten Fälle Sanierungsempfehlungen gegeben werden. Die nachfolgend beschriebenen Ursachen für Schimmelbefall wirken sich um so gravierender aus, je beengter die Wohnverhältnisse sind. Je höher die Belegungsdichte einer Wohnung ist, desto schwieriger wird es, die produzierte Luftfeuchtigkeit abzulüften.

Hohe Raumluftfeuchtigkeit

Die Raumluftfeuchtigkeit kann zeitweise oder andauernd erhöht sein. Als Orientierung dient der Wert der relativen Luftfeuchte, der mit einem Hygrometer kontrolliert werden kann. Abhängig vom Dämmstandard sollten bei einer Überschreitung (während der Heizperiode) von 50 % (Altbau) bis 60 % (Neubau) Maßnahmen zur Absenkung der Raumluftfeuchtigkeit ergriffen werden.

Hohe Feuchtigkeitsproduktion

Maßnahmen zur Reduzierung des Feuchteeintrags in die Raumluft sind immer sinnvoll. Z. B. keine Wäsche in der Wohnung trocknen, Pflanzenbestand begrenzen, anhaftendes Wasser an der Duschwand gleich trocknen, nach dem Duschen nach außen ablüften.

Neubaufeuchte

Baustoffe wie Mörtel, Putz, Estrich, Steine, Beton und die Witterung bringen während der Bauphase erhebliche Wassermengen in den Bau. Im Mittel werden beim Massivbau etwa 90 Liter Wasser pro Quadratmeter Wohnfläche bei der Neubauerstellung eingebracht (das sind 9 Tonnen bei 100 m² Wfl. !)

Es dauert zum Teil mehrere Heizperioden, bis die Baufeuchte aus dem neu gebauten Haus austrocknet. Kritisch sind in dieser Zeit vor allem Beton und Porenbetonwände zu betrachten. Estrich und der meist erst kurz vor dem Bezug angebrachte Innenputz bedingt ca. während des ersten halben Jahres nach dem Einzug eine erhebliche Feuchtebelastung. Die erhöhte Luftfeuchtigkeit muss ganz gezielt aus der Wohnung abgelüftet werden. Hier ist eine entsprechende Belehrung des Nutzers unbedingt erforderlich. Reicht ein in der Anfangszeit notwendiges verstärktes Lüften und Heizen nicht aus um Schimmelbildung zu verhindern, ist in der Wohnung eine technische Trocknung unter Beachtung der Ausführungen dieser Handlungsempfehlung durchzuführen.

Unzureichende Lüftung

Alle Innenräume, die von Menschen genutzt werden, müssen auch zur Vermeidung von hohen Innenraumoberflächenfeuchten (Tauwasser ist für die Schimmelpilzbildung nicht erforderlich; das Wachstum beginnt bei etwa 80 % Oberflächenfeuchte!)ausreichend gelüftet werden. Dazu ist es erforderlich, dass die vorhandenen Fenster zu Lüftungszwecken geöffnet werden können. Der notwendige Luftaustausch ist von der Raumgröße und der vor allem von der Belegungsdichte abhängigen Feuchtelast bestimmt. Somit kann hier kein allgemein gültiger Wert angegeben werden. Zur Feuchteabfuhr ist gegebenenfalls durch eine tägliche Fensterlüftung eine mittlere Luftwechselrate von 0,5/h sinnvoll, wobei die Lüftung möglichst über den Tag verteilt erfolgen sollte.

Zusätzliche Maßnahmen zur Erhöhung der Außenluftrate (= dem Raum zugeführte Außenluftmenge in m³/h, unabhängig von der Raumgröße) können sein:

Einbau dezentraler bzw. zentraler Abluftanlagen bzw. -geräte oder Abluft- sowie Zuluftgeräte bzw. -anlagen mit geeigneten Nachströmungsmöglichkeiten für die Außenluft.

Eine ausreichende Nachlaufzeit der Ventilatoren in innenliegenden Räumen ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen (Bei Sanierungsmaßnahmen sollte besonders darauf geachtet werden, dass Zuluftöffnungen vorhanden sind).

Sonderfall: in betroffenen Kellerräumen und nicht gedämmten Souterrainwohnungen sollte in der warmen Jahreszeit nicht tagsüber gelüftet werden, da das Risiko besteht, dass die warme feuchte Luft an den kühlen Oberflächen der Kellerräume kondensiert .

Unzureichendes Heizen

Schlafzimmer und auch selten bewohnte Räume (wie Gästezimmer) dürfen, wenn sie nicht separat gelüftet werden, nicht ganz auskühlen. Sie sollten nicht bzw. möglichst wenig indirekt über andere Räume mit beheizt werden, da sonst durch die einströmende warme Luft auch Feuchte einströmt, die sich an kalten Oberflächen niederschlägt.

Empfehlenswert ist ein gleichmäßiges Heizen aller Räume. Eine höhere Zimmertemperatur sorgt für niedrigere Raumluftfeuchten und höhere Oberflächentemperaturen. Eine Anhebung der Raumtemperatur kann deshalb sehr wirkungsvoll Schimmelpilzwachstum vermeiden helfen.

Mangelnde Luftzirkulation hinter Einrichtungsgegenständen

Größere Einrichtungsgegenstände aber auch schwere lange Vorhänge an Außenwänden behindern die Erwärmung der Wandfläche, die durch Konvektion und Strahlungsaustausch im Raum erfolgt. Hinter einem Möbelstück ist in der Heizperiode die Außenwand immer kälter als die unmöblierte Wand. Daher tritt an der Oberfläche der Außenwand hinter einem Möbelstück eine vergleichsweise höhere relative Feuchtigkeit auf und es ist aus diesem Grunde mit einem Schimmelpilzbefall zurechnen. Derselbe Effekt tritt bei ungedämmten Böden mit kalter Oberflächentemperatur auf.

Daher sind bei der Möblierung folgende Maßnahmen zu beachten:

Möbel wenn möglich nicht an gefährdete Außenwände (Außenwände mit niedrigem Dämmniveau) und besonders nicht in Außenecken stellen.

Ist eine Möblierung an gefährdeten Außenwänden unvermeidlich, sollte ein Mindestabstand zur Außenwand von ca. 10 cm eingehalten werden.

Hinter großen Möbeln sollte eine vertikale Zirkulation der Raumluft ermöglicht werden (Schränke auf Füße stellen, nicht raumhoch).

In kritischen Fällen sollte die Möglichkeit einer Beheizung dieser Fläche überlegt werden. (z. B. Sockelbereich einer Einbauküche im EG an der Außenwand neben dem kalten Treppenhaus)

Bauschäden und Baumängel:

Wandoberflächen - Temperaturen zu niedrig

Werden die Anforderungen der DIN 4108-2 nicht eingehalten, kann es zu einer erhöhten Feuchtigkeit an Bauteiloberflächen kommen, die wiederum die Ursache für Schimmelpilzwachstum sein kann. In solchen Fällen kann die Schimmelpilzbildung u.a. durch die Anbringung einer ausreichenden Wärmedämmung verhindert werden.

Da Innendämmungen aber aus bauphysikalischen Gründen - Absenkung der Temperatur zwischen Dämmung und Wandbildner und damit verbunden höhere Feuchten in diesem Bereich - nicht unkritisch sind, müssen Auswahl und Niveau der Wärmedämmung sowie der gesamte Konstruktionsaufbau den hygrothermischen Verhältnissen des Bauwerks angepasst werden. Entsprechende Fachplaner (i.d.R. Bauphysiker, Architekten oder Bauingenieure) sollten hinzugezogen werden.

Feuchtigkeit im Kellerbereich

Ursachen für Feuchtigkeit im Kellerbereich

Durchfeuchtung der Kellerbereiche können verschiedene Ursachen haben. Sie können durch Nutzungsänderungen der Kellerräume auftreten, da diese Räumlichkeiten bei der Baukonstruktion z. B. nur als Lagerraum geplant und dementsprechend ausgeführt sind. Sie wird zum anderen durch bauliche Mängel, Schäden aufgrund von eindringendem Wasser durch defekte oder fehlende Abdichtungen, durch Rohrleitungsschäden oder fehlerhaftem Lüftungsverhalten verursacht. Für die Wanddurchfeuchtung gibt es verschiedene Ursachen der Feuchtigkeitszufuhr:

Aufsteigende Feuchtigkeit

Seitlich eindringende Feuchte im Bereich des Wand-Sohlenanschlusses durch Sicker-, Hang- und Schichtenwasser

Seitlich eindringende Feuchtigkeit durch defekte Regenrohre ober- und unterhalb des Erdniveaus

Hygroskopische Feuchte durch Salzbelastung der Wände

Tauwasser von feucht-warmer Außenluft an den kalten Kellerwänden und Wasserleitungen im Sommer

Leckagen an wasserführenden haustechnischen Einrichtungen

Die Ursache der Feuchtigkeitszufuhr muss auch hier durch einen Fachmann ermittelt werden, so dass ursachengerecht saniert werden kann.

Feuchtigkeitsprofile:

Durch geeignete Bauwerksdiagnostik ist anhand der Feuchtigkeitsprofile und durch Untersuchung des Konstruktionsaufbaus zu ermitteln, welche Feuchtigkeitszufuhr an dem zu untersuchenden Bauteil maßgeblich ist. Es ist darauf hinzuweisen, dass „Mischfälle“ vorliegen können und ein Untersuchungsergebnis nicht unbedingt eindeutig sein muss.

Formen der Sanierung


Um die Ursache der Feuchtigkeitszufuhr zu beheben, gibt es folgende Möglichkeiten der Sanierung:

Bei aufsteigender Feuchtigkeit:

Nachträgliche Horizontalsperre:

Es gibt Bohrlochinjektions-Verfahren, mechanische Verfahren und den Austausch von Mauerwerk, um nachträglich eine Horizontalsperre einzubringen. Die Verfahren zum Einbringen einer nachträglichen Horizontalsperre sind z. B. in den WTA-Merkblättern "Mauerwerksinjektion gegen kapillare Feuchtigkeit" und "Nachträgliche mechanische Horizontalsperren" (www.wta.de) beschrieben.

Bei seitlich eindringender Feuchtigkeit (flächig und im Bereich Wand-Sohlenanschluss):

Nachträgliche Außenabdichtung:

Gemäß DIN 18195 – Bauwerksabdichtung und WTA-Merkblatt "Nachträgliches Abdichten erdberührter Bauteile" ist das Gebäude von außen freizulegen und das sach- und fachgerecht vorbereitete Mauerwerk z. B. mit einer elastischen Bitumendickbeschichtung abzudichten. Im Bedarfsfall ist eine Drainage des umgebenden Erdreichs vorzunehmen. Zum Schutz und zur Erhöhung des Wärmedämmwertes des Mauerwerkes ist eine Perimeterdämmung anzubringen. Wenn möglich sollte eine Außenabdichtung vorgenommen werden, da hierbei die Wände vor weiterer Feuchtezufuhr geschützt werden. Hinzu kommt, dass bei der Freilegung häufiger vorkommende Schäden an alten Abwasserleitungen erkannt und behoben werden können.

Innenabdichtung:

Aufbringen eines mehrlagigen Innenabdichtungssystems mittels starren und flexiblen Dichtungsschlämmen auf der Wandinnenseite gemäß DIN 18195 – Bauwerksabdichtung und WTA-Merkblatt "Nachträgliches Abdichten erdberührter Bauteile" (www.wta.de). Bei diesen Maßnahmen ist zu berücksichtigen, dass in der Wand vorhanden Feuchtigkeit weiter aufsteigen kann als zuvor, wenn das Aufsteigen nicht durch horizontale Abdichtung begrenzt wird.

Verpressen von Arbeitsfugen und Rissen in Betonbauteilen:

Die Rissinjektion wird mit Harzen (z. B. dauerelastischen Kunstharzen auf Polyurethanbasis) ausgeführt, um die Risse oder die undichten Fugen mit einem hohen Druck formschlüssig zu verpressen.

Bei hygroskopischer Feuchtigkeit:

Feuchtigkeit aus der Raumluft wird an den hygroskopisch wirkenden Salzen im Mauerwerk angelagert. Zur Sanierungsplanung sind Kenntnisse über Höhe und Art der Salzbelastung nötig. Je nach Schadenssituation kann ein Sanierputz, der eine hohe Salzspeicherfähigkeit aufweist, als flankierende oder einzelne Maßnahme gemäß WTA Merkblatt „Sanierputz“ eingesetzt werden. Eine technische Beratung wird in diesem Fall dringend empfohlen.

Bei Tauwasser:

Eine Möglichkeit der Sanierung besteht darin, den Wärmedämmwert durch eine Außen- oder Innendämmung zu verbessern. Eine Außendämmung ist aufgrund der besseren Wärmebrücken-Dämmung (z. B. Außenecken / Decken) zu empfehlen.

Leitungswasserschäden:

Müssen lokalisiert werden und von Fachfirmen instandgesetzt werden.

Weitere Beispiele von Bauschäden im Überblick

Mangelhafter Schlagregenschutz der Fassade

Sofern die Wasserführung (Regenrinnen etc.) in Ordnung ist, kann bei verputzten Fassaden ein hydrophober Anstrich erfolgreich zur Anwendung kommen. Bei Sichtmauerwerk kann deren Feuchtegehalt durch ein ausreichend tief appliziertes Hydrophobierungsmittel langfristig deutlich abgesenkt werden.

Windundichtigkeiten und Leckagen in der gesamten Außenhülle

Sie können bei einer Wetterlage mit niedrigen Temperaturen häufig durch Infrarotthermographie lokalisiert und im günstigen Fall durch geeignete Maßnahmen abgedichtet werden.

Nicht fachgerecht ans Mauerwerk anschließende Fenster, Auskragungen und andere Durchdringungen. Hier ist auf eine ausreichende Abdichtung und auf die notwendige Dämmung dieser Wärmebrücken zu achten.

Mangelhafte Abdichtungen auf Flachdächern, flachen Dächern, Balkonen, etc.

Häufig wird hierbei ein unerwartet großer Aufwand zur Sanierung erforderlich, weil der Feuchteschaden an einer von der Undichtheit weit entfernten Stelle zu Tage tritt.

Bauwerksabhängig - fehlende bzw. fehlerhafte Dampfbremsen und Dampfsperren - abhängig von der jeweiligen Konstruktion können fehlende bzw. nicht fachgerecht angebrachte Dampfbremsen zur Ansammlung von Feuchtigkeit im Bauwerk führen. Bei vorhandener Dampfbremse/-sperre treten die Undichtigkeiten meist an den mangelhaft verklebten Wandanschlüssen und Durchführungen auf. Durchfeuchtetes Dämmmaterial oder Holz/Holzwerkstoffe müssen in diesen Bereichen ersetzt werden und anschließend muss eine sorgfältigere Abdichtung durchgeführt werden.

Unsachgemäße Verarbeitung der Wärmedämmung insbesondere der Innendämmung Verbleibende feuchte Bausubstanz ist in der Regel vor dem Wiederaufbau zu trocknen

Entfernung des mit Schimmelpilzen befallenen Materials und Reinigung der Oberflächen.

Allgemein


Bei dem Befall von Material mit Schimmelpilzen kann es sich sowohl um einen aktiven Befall handeln, das heißt, die Schimmelpilze wachsen und vermehren sich auf dem Material, als auch um eine Belastung aufgrund einer bloßen Verunreinigung mit Schimmelpilzsporen z. B. auf Grund der Verbreitung von Schimmelpilzsporen eines aktiven Befalls. Zu einer solchen Verbreitung kann es vor allem auch bei Sanierungsarbeiten kommen. Diese Schimmelpilzsporen vermehren sich aktuell nicht. Da auch von abgetöteten Schimmelpilzen allergische und reizende Wirkungen ausgehen können, sind schimmelpilzbefallene Materialien vollständig zu reinigen oder zu entfernen.

Saugfähige Baumaterialien

Saugfähige Baumaterialien wie u.a. Holzwerkstoffplatten, Papier, Pappen, und Gipsplatten müssen vollständig entfernt und in reißfesten Behältnissen staub- und luftdicht verpackt entsorgt werden. Bei Dämmmaterialien ist von Fall zu Fall zu entscheiden, inwieweit ein Ausbau erforderlich ist. Naturholz (Möbel, Treppen, Verkleidungen) kann abhängig von der Schimmelpilzart gegebenenfalls abgewaschen und abgehobelt werden, bis das befallene Holz entfernt ist. Bei starkem Schimmelbefall von Holzbauteilen ist eine Ausbreitung der Pilzmycelien in die Tiefe des Holzes und/oder ein Befall mit holzzerstörenden Pilzen durch geeignete Untersuchungen auszuschließen. Gleichzeitig muss bedacht werden, wie ein Rückbefall mittels Rückbefeuchtung des sorptionsfähigen Holzes auch langfristig vermieden werden kann.

Beschichtetes Material und keramische Beläge

Beschichtetes Material und keramische Beläge können gereinigt, gegebenenfalls desinfiziert und wieder- bzw. weiterverwendet werden.

Befallene Einrichtungsgegenstände

Stark befallene Einrichtungsgegenstände mit Polsterung (Sessel, Sofa) sind nur selten mit vertretbarem Aufwand sinnvoll zu sanieren und sollten daher im Normalfall entsorgt werden. Befallene Haushaltstextilien (Teppiche, Vorhänge) sind meist ebenfalls nur mit großem Aufwand sachgerecht zu sanieren, sodass je nach Anschaffungskosten eine Entsorgung vorzuziehen ist. Tapeten und sonstige Wandbekleidungen sind möglichst nass abzulösen und zu entsorgen. Ist das Annässen der Oberflächen nicht angebracht, kann der Pilzbewuchs zur Vermeidung von Stäuben auch mit Dispersionsgrundiermittel oder Klebefolie fixiert werden. Nicht mehr verwendbare befallene/bewachsene Gegenstände sofort in reißfesten Foliensäcken luft- und staubdicht verpacken und mit dem Hausmüll entsorgen. Befallene Oberflächen noch verwendbarer Bauteile/Gegenstände möglichst nass reinigen oder mit BIA-baumustergeprüftem Industriesauger mit Filterklasse H (ältere Bezeichnung: K1) bzw. HEPA4-Filter absaugen.

Befallene Putzoberflächen

Bei Putzoberflächen muss untersucht werden, woher das Wasser kommt oder kam, das zum Schaden führte :

Ist bzw. war der Putz längerfristig durchfeuchtet, so muss die gesamte befallene Putzlage in der Fläche großzügig entfernt werden. Ob und in welchem Maße der Putz entfernt werden muss, hängt u.a. von der Art des Putzes, der sich darauf befindlichen Tapete oder Farbe und der Zeit der Durchfeuchtung ab.

Hat Oberflächenkondensation dazu geführt, dass es zu einem Schimmelpilzwachstum an der Oberfläche gekommen ist, muss der Putz nicht in jedem Fall entfernt werden, da der Schimmel nicht in den trockenen Putz eindringt.

Reinigung

Die Reinigung mit einem Dampfreinigungsgerät kann sinnvoll sein. Nach einer solchen Reinigung ist für rasche Trocknung zu sorgen! Aus hygienischen Gründen wird die Verwendung biozider/fungizider Produkte mit Langzeit- bzw. Depotwirkung in Innenräumen nicht empfohlen. Intakte Putzoberflächen sind mit 70 - 80%igem Alkohol bzw. Isopropanol (Vorsicht Brand- und Explosionsgefahr – daher nur bei kleineren Flächen anwendbar) desinfizierend zu reinigen.

In Ausnahmefällen kann auch eine Behandlung mit einem Desinfektionsmittel wie z. B. Chlorbleichlauge (Vorsicht - vorübergehend angeraten sein.

Vor der Trocknung befallener Gegenstände bzw. Oberflächen kann es unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit angeraten sein, diese zu desinfizieren (z. B. bei Schäden bei denen biologisch belastetes Wasser in das Objekt eingedrungen ist).

Bei Einsatz von Chlorbleichlauge ist der Raum erst freizugeben, wenn kein Chlorgeruch mehr wahrzunehmen ist.

Keine sauren Reinigungsmittel einsetzen, da diese durch alkalische Baustoffe neutralisiert werden und letztlich dem Baustoff nur Wasser zugeführt wird! Überdies können saure Reinigungsmittel zu Gefügeschäden an derartigen Baustoffen führen.

Desinfizierende Reinigung im Zusammenhang mit einer Bautrocknung

Vor einer Bautrocknung, die aufgrund eines massiven Wasserschadens durch mikrobiologisch belastetes Wasser oder einer Hochwasserkatastrophe vorgenommen wird, empfiehlt sich häufig auch eine desinfizierende Reinigung befallener Oberflächen. Chlorbleichlauge (siehe Betriebsanweisung) oder Wasserstoffperoxid können u.a. hierfür geeignet sein, wobei zu beachten ist, dass solche Maßnahmen keine Schädigung des Baukörpers bedingen. Hierbei sind die entsprechenden Bestimmungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einzuhalten. Bei der Verwendung von Fungiziden ist zu bedenken, dass diese in der Praxis oft unwirksam sind und die Ursache für erneute gesundheitliche Belastungen der Nutzer sein können.

Trocknung feuchter Bausubstanz

Allgemein

Feuchteschäden in Objekten sind oft so groß, dass sie nicht mehr nur durch Lüftung behoben werden können. Solche Fälle machen häufig eine technische Trocknung erforderlich. Die Form der technischen Trocknung richtet sich u. a. nach der Größe und Art des Wasserschadens, der Art der Bauausführung und des durchfeuchteten Baumaterials sowie der Art der Nutzung. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass mit der Trocknung unverzüglich nach Auftreten des Schadens begonnen wird. Vor Beginn der Trocknung ist es allerdings zwingend erforderlich abzuklären, ob und wie die vorhandene Baukonstruktion und die verwendeten Baumaterialien zu trocknen sind. Um entscheiden zu können, welche Art der Trocknung zu wählen ist und ob eine Trocknung überhaupt sinnvoll ist, ist abzuklären, ob und in welchem Maße das zu trocknende Baumaterial mikrobiologisch (z. B. mit Schimmelpilzen) belastet ist. Mikrobiologisch belastetes Baumaterial ist vor allem dann zu erwarten, wenn es sich um organisches Baumaterial handelt, wenn ein Altschaden vorliegt (Eindringen von Sickerwasser), oder wenn es sich um einen Schaden mit mikrobiologisch verunreinigtem Wasser handelt. Ist mit einem mikrobiologischen Befall zu rechnen, kann es bei befallenen Oberflächen gegebenenfalls sinnvoll sein, eine desinfizierende Reinigung durchzuführen. Sind Hohlräume wie Trittschalldämmungen befallen, ist eine desinfizierende Reinigung in der Regel nicht möglich, es empfiehlt sich ein Ausbau. Ob eine Trocknung durchgeführt werden kann, hängt von folgenden Punkten ab:

Art, Größe und Alter des Schadens

Art der Nutzung

Gesundheitszustand der Nutzer

Art der zur Verfügung stehenden Trocknungsgeräte

Wird eine technische Trocknung insbesondere unter laufender Nutzung der entsprechenden Räume durchgeführt, ist von der durchführenden Firma plausibel zu belegen, dass es zu keiner verstärkten Belastung der Raumluft in dem Objekt kommt. Dies gilt insbesondere für sensible Objekte wie Krankenhäuser, Kindergärten, Altenheime Schulen usw.. Sind die zu trocknenden Bauteile mit Schimmelpilzen befallen, ist darauf zu achten, dass die Sporen nicht im gesamten Gebäude verteilt werden!

Bei alten Häusern wurden aufgrund von Krieg, Bränden und Umbauten teilweise viele Veränderungen an der Bausubstanz vorgenommen, die in den seltensten Fällen aufgezeichnet wurden. Daher ist vor Beginn der Trocknung immer zuerst abzuklären, welche Füllung die Deckenkonstruktion enthält. Wurde z. B. Sand, Schlacke, Spreu, Lehmwickel oder Schutt als Füllung verwendet, sind diese auf deren Zusammensetzung und Belastung zu überprüfen.

Gips an alten Wänden muss auf Haftung überprüft werden, da er sich aufgrund von Wassereinwirkung in Einzelfällen vom Untergrund löst. Eine technische Trocknung ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht sinnvoll. So ist es meist sinnlos, Baumaterialien wie Holzwerkstoffplatten, Papier und Pappen technisch trocknen zu wollen.

Bei einer Hitzetrocknung (z. B. mit Warmluft) einer aufgrund eines Wasserleitungsschadens durchfeuchteten Wand kann es bei unsachgerechter, zu kurzer Trocknung dazu kommen, dass die Wand nach der Trocknung zwar oberflächlich trocken ist, die Feuchte aber nur aus dem warmen Wandabschnitt in einen kälteren diffundiert ist. Schwierig ist die Trocknung von Bauteilen, die ein- bzw. zweiseitig wasserundurchlässig sind z. B. bei Fliesen.

Eine technische Trocknung gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn das gesamte Bauteil wieder eine normale Ausgleichsfeuchte besitzt, was messtechnisch überprüft werden muss. Außerdem ist zu überprüfen und zu belegen, dass das Objekt nicht aufgrund der Trocknung mikrobiologisch belastet wurde. Es ist bei einem Schimmelschaden immer Sorge zu tragen, dass die Raumluft nicht mit Sporen und Staub kontaminiert wird !!!!

Nach erfolgreicher Trocknung muss der Zustand der verbleibenden Konstruktion überprüft werden. Es ist u. a. zu überprüfen, ob es in der Trocknungsphase zu einem mikrobiologischen Befall gekommen ist. Bei einwandfreiem Zustand kann mit dem Wiederaufbau begonnen werden.

Trocknen durch Lüftung nur bei Kleinstschäden

Die Lüftung des Wohnraumes stellt in den meisten Fällen eine einfache und wirksame Maßnahme dar, um Feuchte aus dem Raum abzuführen. Vor allem im Winter enthält die Außenluft trotz hoher relativer Feuchte eine geringe absolute Feuchte. Bei Lüftung im Winter wird die relative Feuchte im Raum stark erniedrigt. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen. Beispielsweise bei –10 °C außen wird durch die Erwärmung auf 20 °C die Luftfeuchte auf 9 % gesenkt. Absolute Feuchte ist außen und innen als gleich angenommen. Eine Lüftung im Sommer sollte generell nur dann durchgeführt werden, wenn die Temperatur im Gebäude höher liegt als draußen. Dies ist insbesondere in Kellern oftmals schwierig. Ist diese Bedingung nicht gegeben, müssen die Fenster geschlossen bleiben! Ggf. kann oder sollte sogar durch Beheizen (auch bei warmer Witterung) die Temperatur künstlich angehoben werden, um per Lüftung Feuchte abtransportieren zu können.

Technische Trocknung

Bei der technischen Trocknung ist abzusichern, dass es zu keiner relevanten Schimmelpilzbelastung des zu trocknenden Objektes kommt!

Für eine technische Trocknung ist eine besondere Sachkunde erforderlich! Die Sachkunde ist plausibel zu belegen. Generell sollte die Trocknung so schnell wie möglich begonnen werden!

Trocknungsverfahren

Bei der technischen Trocknung ist zwischen folgenden Varianten zu unterscheiden:

Kondensationstrocknung

Adsorbtionstrocknung

Mikrowellentrocknung (es kommen z. T. noch weitere Trocknungsverfahren auf der Basis von Wärmestrahlung zur Anwendung)

Der Kondensationstrockner arbeitet mit einer Kältemaschine: Die Raumluft wird angesaugt und durch einen kalten Wärmetauscher geleitet („Verdampferseite“ der Kältemaschine, bei der Verdampfung des Kältemittels im Wärmetauscher wird Energie verbraucht →Abkühlung). Die Luft kühlt unter den Taupunkt ab, die enthaltene Luftfeuchte kondensiert teilweise am Wärmetauscher und tropft in einen Auffangbehälter oder wird über einen Schlauch abgeführt. Anschließend wird die Luft über einen warmen Wärmetauscher geleitet („Kondensatorseite“ der Kältemaschine, bei der Kondensation des Kältemittels durch Kompression wird Energie freigesetzt →Erwärmung).

Die Luft wird wieder auf ihre ursprüngliche Temperatur erwärmt. Der Raum muss dabei geschlossen bleiben, es wird nur die Raumluft getrocknet.

In der Praxis werden dabei Raumluftfeuchten von 20-30 % rel. Luftfeuchte erreicht.

Insbesondere für Holzwerkstoffe kann dadurch eine schonende Trocknung durchgeführt werden, ohne dass die Gefahr von Schwindrissen besteht. Problematisch ist die Vereisung am kalten Wärmetauscher bei zu niedrigen Umgebungstemperaturen. Daher sollte bei Raumtemperaturen unter 15°C zusätzlich geheizt werden. Moderne Kondensationstrockner verfügen über Eiswächter, die die Geräte bei Eisbildung abtauen lassen. Allerdings sinkt die Entfeuchtungsleistung dadurch merklich.

Bei der Kondensationstrocknung ist darauf zu achten, dass keine Feuchtigkeit von außen in die Räume eindringt. Daher empfiehlt es sich Öffnungen nach außen zu schließen.

Der Adsorptionstrockner arbeitet mit einem Sorptionsrotor: Die Raumluft wird durch eine Trommel mit einer wabenförmigen Struktur geleitet. Diese Struktur ist mit feuchteaufnehmenden Substanzen beschichtet, die der vorbeiströmenden Luft die Feuchtigkeit entziehen. Die Trommel dreht weiter in einen (elektrisch) beheizten Bereich. Die Wärmeenergie treibt die Feuchte aus, die dann durch einen zweiten Luftstrom (Sekundärluftstrom) nach außen abgeführt wird. Daher ist eine Raumöffnung erforderlich (unter Baustellenbedingungen häufig gekipptes Fenster), sodass Außenluft nachströmt, was je nach Witterungsbedingungen die Trocknung verzögert.

Theoretisch können damit Raumluftfeuchten von fast 0% erzielt werden, in der Praxis sind es minimal 5% relativer Feuchte. Bei Holzwerkstoffen besteht die Gefahr von Schwindrissen.

Die Mikrowellentrocknung beruht auf dem Austreiben der Feuchtigkeit aus den Werkstoffen durch Erhitzung. Allerdings muss die dabei ausgetriebene Feuchtigkeit im Nachgang auf geeignete Weise aus der Raumluft abgeführt werden, so dass in der Regel wieder der Einsatz von Kondensations- oder Adsorptionstrocknern erforderlich ist. Der Einsatz der Mikrowellentrocknung erfordert hohe Sachkenntnis, da die Gefahr der Materialzerstörung durch innere Drücke (Verdampfung des Wassers im Bauteilinneren) sowie die Gefährdung von Personen durch Mikrowellenstrahlung besteht. Sie sollte daher nur in Sonderfällen und von fachkompetenten Personen durchgeführt werden.Bei der Mikrowellentrocknung sowie dem Einsatz von Heizstrahlern besteht die akute Gefahr der Brandentwicklung.

Technische Trocknung von Fußbodenkonstruktionen

Die technische Trocknung wird häufig zur Unterestrichtrocknung eingesetzt. Wobei folgende Varianten zur Anwendung kommen:

das Druckverfahren (Dieses Verfahren sollte nur dann eingesetzt werden, wenn Schimmelbefall ausgeschlossen werden kann!!!)

das Saugverfahren

das Saug-/Druckverfahren

Beim Druckverfahren wird die im Bautrockner getrocknete Luft mittels eines Seitenkanalverdichters über Einblasöffnungen ( z.B. Bohrungen im Estrich ) unter den Estrich in die Trittschalldämmung geblasen. Die trockene Luft reichert sich mit der Feuchte aus den Baumaterialien an und gelangt über Austrittsöffnungen in den Raum, daher ist dieses Verfahren zur Trocknung von mit Schimmelpilzen befallenen Materialien ungeeignet!!!

Beim saugenden Verfahren wird die Luft aus der Trittschalldämmung angesaugt. Die Raumluft wird über eine Einblasöffnung unter den Estrich angesaugt und mittels eines Bautrockners heruntergetrocknet. Diese Luft transportiert die Feuchte aus der Trittschalldämmung. Die in der abgesaugten Luft vorhandenen Schimmelpilzsporen werden direkt nach außen geleitet bzw. über einen nachgeschalteten Filter ausgefiltert. Beim Saug-/Druckverfahren wird wie beim saugenden Verfahren die Luft durch geschaffene Öffnungen unter dem Estrich angesaugt. Parallel dazu wird getrocknete Luft unter Druck in die Trittschalldämmung eingeblasen. Der Saug-Volumenstrom muss bei diesem Verfahren größer sein als der Druck-Volumenstrom. Je nach den örtlichen Gegebenheiten werden die Einblasöffnungen entweder von oben über die Fußbodenkonstruktion oder von unten über die Deckenkonstruktion unter den Estrich gebohrt. Die Anzahl der Einblasöffnungen müssen je Gebäude bzw. je Raumaufteilung vor Ort bestimmt werden. Die Art der Trocknung hängt zum einen vom Material und den Gegebenheiten ab.

Die am meisten vorkommenden Trittschall- und Wärmedämmungen bestehen aus Polystyrol, Mineralfasern, Perliten, Schlacken, Lehmwickel, Spreu, Getreide oder Sonstigem.

Die Art der Trocknung hängt von der Art und dem Alter des Wasserschadens ab. Ein aktueller massiver Schaden mit mikrobiologisch nicht belastetem Wasser, bei dem kurzfristig mit der Trocknung begonnen wird, ist als unproblematischer einzuschätzen als ein älterer Schaden, ein falsch sanierter Vorschaden oder ein Schaden mit mikrobiologisch belastetem Wasser. In den beiden letzten Fällen ist auf jeden Fall saugend oder nach dem Saug-/Druckverfahren zu trocknen, da mit hoher Sicherheit eine mikrobiologische Belastung vorliegt. Generell ist zu prüfen, ob ein solcher Schaden überhaupt getrocknet werden kann.

Zu beachten ist auch sowohl der Fußboden- als auch der Deckenaufbau. Die Art der Trocknung richtet sich auch nach dem Material des Oberbelags. Der Erfolg der Trocknung muss über eine geeignete Bestimmung der Feuchte kontrolliert werden. Liegt der Wassergehalt unter der normalen Materialausgleichsfeuchte, kann die Trocknung als erfolgreich abgeschlossen gelten.

Nach erfolgter Trocknung sind die Bodenöffnungen zu verschließen.

Oberflächen/Gegenstände ohne Befall

Entfernte Einrichtungs/Ausstattungsgegenstände ohne sichtbaren Befall umgehend reinigen. Soweit diese durchfeuchtet sind, sofort trocknen (während der Trocknung beobachten, ob Bewuchs auftritt).Textile Gegenstände ohne Befall: Möglichst sofort waschen. Teppiche und Polstermöbel vorzugsweise mit Sprühextraktionsreinigungsgerät ganzflächig warm bzw. heiß reinigen. Polsterungen und Stofftiere im Zweifelsfall durch Mikrobiologen auf Befall überprüfen lassen, wobei das Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist.

Wiederaufbau

Die durch Reinigungsmaßnahmen bzw. durch den Befall beschädigten Oberflächen müssen wiederhergestellt werden. Der Wiederaufbau des Objektes sollte unter Beachtung der spezifischen Gegebenheiten so erfolgen, dass ein erneutes Schimmelpilzwachstum nicht gefördert, sondern gehemmt bzw. vermieden wird. Zur Vermeidung von erneutem Schimmelbefall sind entsprechende Baukonstruktionen und die fachgerechte Bauausführung von großer Bedeutung. Insbesondere kann es hierbei sinnvoll sein, nach erfolgter Sanierung im Innenbereich an den Außenflächen zusätzlich eine Wärmedämmung, z. B. als Wärmeverbundsystem, aufzubringen, um vorhandene Wärmebrücken zu entschärfen. Aber auch die Auswahl der verwendeten Baumaterialien im Innenbereich spielt hierbei eine Rolle, da sie die Schimmelpilzbildung hemmen können. Mit der Auswahl der verwendeten Baumaterialien kann Einfluss auf die Nährstoffgrundlage für Schimmelpilze genommen werden. Entscheidend ist im Falle von Kondensationsfeuchte die oberste Schicht wie Tapeten und Anstriche. Organische Materialien sind anfälliger als anorganische. Der Unterschied ist jedoch nicht sehr groß,wenn die Bauteiloberflächen bzw. die Beschichtungen verschmutzt sind. Verunreinigungen mit organischen Bestandteilen, wie Staub, Fette usw. können ausreichend Nährstoffe für Schimmelpilze enthalten. Bei stark verschmutzten Bauteiloberflächen spielt der Untergrund kaum eine Rolle.

Auch auf kalkhaltigen Baustoffen mit zeitweise hohem pH-Wert (schimmelpilzhemmend) kann Schimmelpilzwachstum nicht ausgeschlossen werden, da es in erster Linie auf den pH-Wert des eigentlichen Nährbodens (z.B. Staubablagerungen) ankommt, der in ausreichender Menge auf Bauteiloberflächen zur Verfügung stehen kann.

Fachgerecht verarbeitete Calcium-Silikat-Platten haben sich im Zusammenhang mit der Sanierung von Schimmelpilzschäden bewährt. Bei diesen Platten sollten nur die vom Hersteller vorgegebenen Putze, Beschichtungsstoffe oder Tapeten verwendet werden. Dies muss auch bei späteren Renovierungsarbeiten beachtet werden. Bevor möglicherweise neu verputzte Bauteile wieder tapeziert bzw. gestrichen werden,ist darauf zu achten, dass sie zuvor ausgetrocknet sind. Detaillierte Empfehlungen, wie der Wiederaufbau durchzuführen ist, können nicht gegeben werden. Es ist aber darauf zu achten, dass durch die Maumaßnahme selbst und durch die spätere Nutzung längerfristige Materialfeuchtebelastungen vermieden werden. Es ist nicht möglich, die einzelnen Baumaterialien, Desinfektionsmittel, Trocknungs- und Reinigungsverfahren sowie die sonstigen Hilfsmittel, die bei Schimmelpilzsanierungen eingesetzt werden, zu beurteilen. Die Hersteller und Vertreiber solcher Mittel und Verfahren machen oft nur unklare Angaben über ihre konkrete Eignung. Aus diesem Grunde werden an dieser Stelle einige Kriterien genannt, mit deren Hilfe geprüft werden kann, ob eine Anwendung sinnvoll ist:

Das Einsatzgebiet (Stärken, Schwächen, Grenzen, für welche Größe und Art des Schadens) der verwendeten Materialien, Mittel und Verfahren muss eindeutig beschreibbar sein. Konkrete Anwendungsvorschriften, Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen usw. müssen vorliegen.

Die gesundheitliche Gefährdung (Reizung, Vergiftung, Brand- und Explosionsgefahr) der Sanierer und der Nutzer des Objekts soll während der Sanierung mit den verwendeten Materialien, Mittel und Verfahren möglichst gering sein. Die Ausbreitung vorhandener bzw. entstehender biologischer und/oder chemischer Schadstoffe sollte möglichst gering sein. Ein technischer Schutz (Absaugung, Atemschutz usw.) muss gegebenenfalls möglich sein.

Durch die verwendeten Materialien, Mittel und Verfahren darf es zu keiner Schädigung der Bausubstanz kommen

Durch die verwendeten Materialien, Mittel und Verfahren sollen möglichst wenige organische Substanzen, die später als Nährstoffquelle für Schimmelpilze dienen können, in bzw. auf das Baumaterial sowie den Baukörper gelangen

Durch die verwendeten Materialien, Mittel und Verfahren sollen nicht nur die lebensfähigen Schimmelpilze und gegebenenfalls andere Organismen abgetötet werden, sondern es müssen auch die vorhandenen Allergene und Toxine abgebaut werden

Die Wirksamkeit und Dauerhaftigkeit der vorgegebenen Eignung der verwendeten Materialien, Mittel und Verfahren muss wissenschaftlich unter praktischen Gegebenheiten belegbar sein

Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit muss bei der Anwendung der entsprechenden Materialien, Mittel und Verfahren gewährleistet bleiben

Die verwendeten Materialien, Mittel und Verfahren müssen robust sein, kleine Abweichungen von der Normanwendungsvorschrift dürfen nicht zu größeren Schäden führen

Feinreinigung des Objektes

Zur Sanierung gehört auch die abschließende Feinreinigung, die zum Ziel hat, die Staub- bzw. Aerosolbelastung und damit die im Staub bzw. in den Aerosolen enthaltenen Sporen zu reduzieren.

Bei größeren Sanierungen ist während der Feinreinigung auf besonders hohe Luftwechselraten mittels Luftaustauschgeräten (LAG) zu achten. Hilfreich ist der zusätzliche Betrieb von HEPA-Raumluftfiltern in den Arbeitsbereichen.

Erst nach der erfolgreichen Abnahme der Feinreinigung werden Abschottungen der Sanierungsbereiche gegen unbelastete Räume abgebaut. Nach der bautechnischen Instandsetzung und gegebenenfalls der Beseitigung von kleineren Abschottungen und Abdeckungen erfolgt die Feinreinigung aller Oberflächen in den betroffenen Räumen. Die Feinreinigung ist unter möglichst geringer Staub- bzw. Aerosolverwirbelung und hoher Effektivität bezüglich der Staub- bzw. Aerosolreduzierung durchzuführen. Glatte, feuchtigkeitsunempfindliche Materialien sind feucht abzuwischen. Für rasche Austrocknung sorgen. Raue Oberflächen sind unter Verwendung von H- bzw. HEPA-Filtern abzusaugen.

Es sind jeweils die oben genannten Empfehlungen bezüglich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu beachten.

Abnahme des Bauwerks

Bei der Abnahme des Bauwerks sind dem Nutzer Hinweise über erforderliche Änderungen des Nutzungsverhaltens (z.B. Lüftungs- und Heizverhalten, Aufstellen von Möbeln) zu geben. Je nach Art und Schwere des Schimmelpilzschadens sind gegebenenfalls Sanierungskontrollmessungen (bauphysikalisch, mikrobiologisch) durchzuführen. Sanierungskontrollmessungen werden während bzw. nach einer durchgeführten Sanierung von mit Schimmelpilzen befallenen Innenräumen aus folgenden Gründen durchgeführt:

Kontrolle, ob der Schimmelpilzbefall vollständig entfernt worden ist –Schadenskontrolle

Kontrolle, ob das Objekt aufgrund der Sanierungsarbeiten nicht höher als allgemein üblich mit Schimmelpilzsporen belastet ist – Reinheitskontrolle

Kontrolle, ob die Ursache für den Schimmelpilzschaden behoben worden ist -Ursachenbeseitigungskontrolle

Schadenskontrolle

Bei größeren Schimmelpilzschäden stellt sich häufig das vollständige Ausmaß des Schadens erst nach Entfernung befallener Baumaterialien bzw. –teile heraus. Ist visuell nicht einzuschätzen, ob das mit Schimmelpilzen befallene Material vollständig entfernt wurde, ist es notwendig, Materialien im Bereich des ursprünglichen Befalls unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit zu untersuchen. Die Anzahl der zu untersuchenden Proben richtet sich nach der Größe des vorliegenden Schadens. Durch die entsprechenden Messungen ist sicherzustellen, dass aktiv mit Schimmelpilzen befallenes Material vollständig entfernt wurde.

Reinheitskontrolle

Durch die Sanierung kann es je nach angewandter Technik zu einer relevanten Belastung des sanierten Objektes mit Schimmelpilzsporen kommen und der Wirkungsgrad der gegebenenfalls durchgeführten Reinigung zur Reduzierung der Schimmelpilzsporen kann sehr unterschiedlich sein. Daher ist je nach Größe des vorliegenden Schadens und der Wahrscheinlichkeit, dass nach der Sanierung mit einer relevanten Schimmelpilzbelastung zu rechnen ist, eine Reinheitskontrolle durchzuführen. Die Art der Reinheitskontrollmessung und die Entscheidung ob überhaupt eine Messung durchgeführt werden muss, richtet sich nach dem Umfang und der Art der Sanierung. Durch eine Bestimmung der Schimmelpilzkonzentration in der Luft bzw. im Hausstaub, wird die allgemeine bzw. durch eine Bestimmung auf relevanten Flächen die örtliche Belastung des Objektes mit Schimmelpilzsporen kontrolliert. Die Messungen sind unter Nutzungsbedingungen durchzuführen. Welches Verfahren angewandt wird, richtet sich u. a. nach dem durchgeführten Sanierungsverfahren. Bezüglich der Einschätzung der nachgewiesenen Schimmelpilzkonzentrationen sind die entsprechenden Ausführungen des Leitfadens des Umweltbundesamtes bzw. des Ergebnisprotokolls des Landesgesundheitsamtes Baden Württemberg heranzuziehen. Nach der Sanierung sind leicht erhöhte Schimmelpilzkonzentrationen gegenüber der allgemeinen Hintergrundbelastung zu akzeptieren. Hilfreich kann es bei dieser Art der Sanierungskontrollmessung sein, wenn die Schimmelpilzarten des ursprünglichen Schadens bekannt sind.

Ursachenbeseitigungskontrolle

Kann durch bauphysikalische Untersuchungen bzw. Berechnungen nicht zweifelsfrei belegt werden, dass die Ursache des Schimmelpilzschadens beseitigt worden ist, ist von Fall zu Fall zu entscheiden, inwieweit eine mikrobiologische Überprüfung des Sanierungserfolges durchzuführen ist. Die Art und der Zeitpunkt der Untersuchung richtet sich vor allem nach der Ursache und der Art des Schadens. War z. B. eine Wärmebrücke die Ursache für den Schimmelpilzschaden, ist zu kontrollieren, ob die Oberfläche der ursprünglichen Schadensstelle auch bei niedrigen Außentemperaturen nicht unter eine kritische Temperatur fällt. Mikrobiologische Untersuchungen der Oberflächen sind dagegen frühestens im folgenden Winter sinnvoll, um zweifelsfrei festzustellen, ob wieder ein aktiver Schimmelpilzschaden vorliegt. War die Bauwerksabdichtung mangelhaft und eindringende Feuchtigkeit Ursache des Schimmelpilzschadens, ist zu untersuchen, ob das entsprechende Material nach der Sanierung trocken ist und eine dauerhafte Abdichtung erfolgt ist.

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