Tipps zur Selbsthilfe

Zertifizierter Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzbelastungen (TÜV)

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Erste Hilfe bei kleineren Schimmelpilz-Schadstellen:


Bei kleinen befallenen Stellen (unter 0,5m²) können Sie selbst den Schimmelpilz entfernen.

Wichtig ist aber, die Ursachen für den Schimmelbefall festzustellen und zu beseitigen, da es sonst immer wieder zu neuer Schimmelbildung kommen kann. Fachmann hierfür ist ein Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilz-belastungen.

Auf Kleinflächen können Sie selbst den Schimmelpilz mit einem schimmelpilzwidrigen Mittel (z.B. Schimmelpilz-Entferner, Wasserstoffperoxid, 70%iger Alkohollösung, z.B. verdünnten Spiritus) abwaschen.

Das altbekannte Hausmittel Essigreiniger kann ich auf Putzuntergründen nicht empfehlen, da es die Alkalität des Putzes abbaut und diese Flächen daher später noch anfälliger für Schimmelpilzbefall sind.

Befallene Tapeten, Papier, Pappen, Gipskartonplatten, Gipsplatten, Dämmstoffe und Holzwerkstoffplatten sollten ausgebaut und in geschlossenen Behältern oder Säcken entsorgt werden.

Stark befallene Einrichtungsgegenstände wie Matratzen, Bettdecken oder Polstermöbel sollten ebenfalls entsorgt werden.

Beschichtetes Material und keramische oder Kunststoff- Beläge können gereinigt und wiederverwendet werden.

Erste Hilfe bei größeren Schimmelpilzschadstellen:


Der Schimmelpilzbefall, der größer als 0,5 m² ist, sollte von einer Fachfirma wie folgt beseitigt werden: 

Reinigung und Desinfektion der befallenen Bereiche mit einem schimmelpilzwidrigen Mittel (z.B. Schimmelpilz-Entferner, Wasserstoffperoxid, 70%iger Alkohol). Persönliche Schutzausrüstung wie Schutzkleidung und Atemschutz sollte bei diesen Arbeiten getragen werden. Staubentwicklung ist zu vermeiden.

Zusätzlich kann die Raumluft mit einem Sporenvernichter gereinigt werden. (Vernebeln)

Die Luft eines Raumes, in dem Schimmelpilz aufgetreten ist, weist deutlich höhere Mengen an Schimmelpilzsporen auf. Diese Sporen sind die Ursache für die Verbreitung des Schimmelpilzes, vermutet wird aber auch, dass sie Grund für Erkrankungen oder allergische Reaktionen bei den Bewohnern sein können.

Hier finden Sie alle Infos zusammengefasst im Faltblatt des LGA Baden-Württemberg zum Download:

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